Hallo zusammen,
seit etwa einer Woche gilt eine neue Regelung für Motorräder mit nationaler ABE-Regelung und einer in die Fahrzeugpapiere eingetragene Reifenfabrikatebindung: Lt. dem TÜV-internen K-Rundschreiben 24/24 können im Rahmen einer Begutachtung nun bestehende Reifenfabrikatebindungen bei den vorstehend genannten Fahrzeugen unter Beibehaltung der übrigen Reifenparameter ausgetragen werden. Bisher war man dazu - mit Ausnahme einiger weniger sehr "dünn gesäter" Sachverständiger - beim TÜV i. d. R. kategorisch - unter Berufung auf die diesbezüglichen Regelungen des Verkehrsblattes 15/2019 - nicht dazu bereit. Damit dürfte dieser Verkehrsblattirrsinn endlich (hoffentlich) ad acta gelegt sein.
Euch allen noch eine gute Nacht.
Herbert