XJ900 31A / 4BB / 58L
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Gutachten Drossel 25Kw

11.06.2023, 09:58

Moin zusammen 8)

Ich bekomme in kürze eine XJ 900 Typ 58L, diese möchte ich auf 25 Kw drosseln.
Die Drosselscheiben sind noch vorhanden, nur das Gutachten ist leider abhanden gekommen.

Bis 2018? gab es ja bei Yamaha-Motorräder online unter Service/Support die Möglichkeit das passende Gutachten für alle Modelle runterzuladen - leider nicht mehr.

Hat also zufällig jemand noch ein Gutachten was er mir als Pdf oder als Kopie zu Verfügung stellen kann ?

Alternativ geht vielleicht auch für die 31A - weniger ccm,oder für die 4BB - andere Geräuschwerte.

Würde mich freuen von euch zu hören !

Schönen Sonntag & unfallfreie Fahrt :wink:

02.07.2023, 12:24

Hi,

ich glaube kaum das YAMAHA für die XJ900 jemals so eine Drossel angeboten hat!

Hört sich eher nach einem Drittanbieter an. Da wirds dann schwierig an ein Gutachten zu kommen, du müsstest erst mal identifizieren wer den Drosselsatz "verbrochen" hat!

Viel Glück bei der Suche!

02.07.2023, 14:08

Klingt nach alpha technik:

https://alphatechnik.de/drosselkit-25-k ... gIHJfD_BwE

Vielleicht können die weiter helfen.

Gruss Axel und bleibt Gesund!

02.07.2023, 15:05

Ich dachte, als Fahranfänger dürfte man nur noch gedrosselte Maschinen fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS haben?! Dann ginge das ohnehin nur mit der 4BB.

02.07.2023, 21:27

SiRoBo hat geschrieben:Ich dachte, als Fahranfänger dürfte man nur noch gedrosselte Maschinen fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS haben?! Dann ginge das ohnehin nur mit der 4BB.


Da liegst du schon richtig, Simon.
Wenn ich diese Regelung richtig verstanden habe, betrifft es die neuen Mopeds.

Nach dem Text von Barbarossa67, war das Moped schon einmal gedrosselt und sollte daher auch nicht wirklich ein Problem sein die Drosselung wieder Eingetragen zu bekommen.

@Barberossa67
Wenn deine 900er schon mal Gedrosselt war, sollte es auch noch im alten Fahrzeugbrief zu finden sein.

03.07.2023, 11:24

Wenn ich das richtig verstanden habe, betrifft das die neuen A2 Führerscheine ab 2017 und nicht die Motorräder. Und selbst wenn davor ab 2013 gemacht, ist das im Ausland auch nicht (mehr) gültig.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... /bigbikes/

Ob die Kiste jetzt reduzierte 48, 34 oder 27 PS hat, spielt aus meiner Sicht keine Rolle.

Re:

16.08.2023, 14:13

SiRoBo hat geschrieben:Ich dachte, als Fahranfänger dürfte man nur noch gedrosselte Maschinen fahren, die ungedrosselt nicht mehr als 95 PS haben?! Dann ginge das ohnehin nur mit der 4BB.


Moin,
wir sind aber in D - da ist es ja meist etwas "anders" :roll:

Ja - wenn man den A2 nach dem 31.12.2016 gemacht, vorher erworben gilt diese Regel nicht - allerdings nur in D ! Im Rest der EU war es schon lange so wie hier nach dem 1.1.2017.

Schöne Grüße

Re: Gutachten Drossel 25Kw

18.08.2023, 11:45

Keine Ahnung, ob noch aktuell, aber ich würde mal bei Alpha Technik nachfragen: https://alphatechnik.de/drosselkit-25-k ... b5-58l-k25
Ich vermute allerdings, dass die kein Gutachten ohne Kauf rausrücken. Das Gutachten ist ja an die FIN gebunden, die beim Kauf eines Drosselkits angegeben werden muss.

Re: Gutachten Drossel 25Kw

21.08.2023, 11:45

Moin Botti & danke !

Ja das mit den Fahrgestellnummern hat Alphatechnik ja extra gemacht- sonst würden sie ja weniger Gutachten/Drosselsätze verbimmeln :wink:

Ich hab jetzt eins von denen, für eine 4BB :shock: , allerdings steht weiter hinten "dieser Prüfbericht stellt eine Aktualisierung dar..... ist auch gültig unter Anlage ... Blatt ... für 84 Typen einschließlich ---> 58L :D

Und ich hab mit dem TÜVi gesprochen und das Gutachten vorgelegt - es geht :)

Schöne Grüße
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