XJ900 31A / 4BB / 58L
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17.05.2023, 10:37

Rechtssicherheit habe ich für mich hergestellt durch:

Ein Mororrad hat seit 2018 Bridgestone Diagonalreifen und Conti Radialreifen eingetragen.
Falls ich es erleben muss dass beide nicht mehr hergestellt werden muss eben wieder eine neue Lösung gefunden werden.

Das zweite Motorrad hat seit 2020 die Grösse eingetragen ohne Fabrikatsbindung und ohne den Hinweis dass die Betriebserlaubnis beachtet werden muss.

Das hat zwar einige Teuros extra gekostet aber selbst der Carabinieri in der Toskana kann die Reifengrösse aus dem Fahrzeugschein ablesen.
Auch wenn er kein Deutsch versteht oder verstehen will. Meinen Urlaub kann er mir so nicht versauen durch Kopfschütteln.

Zitat: Das versuchen Interessengruppen und Reifenhersteller seit Jahren vergeblich......
Zitat Ende

Dem kann ich nur zustimmen und habe daher für mich Sicherheit geschaffen wie oben geschrieben.

Gruss Axel und bleibt Gesund!

29.05.2023, 07:31

also ich habe eine herstellerbescheinigung mit ABE, EG typengenehmigung und betriebserlaubnis für michelin road classic, pilot activ, conti road attack 2/2cr, 3/ 3cr und conti go, das wird ja wohl reichen

29.05.2023, 07:36

gib ich natürlich gerne per PN weiter

01.06.2023, 10:32

...es geht weiter....

Hier ein Auszug aus einer heute eingegangenen Antwort-Mail des Bundeskraftfahrtamtes auf meinen Hinweis hin, daß die Rechtsgrundlage des AKE und damit auch seinen Festlegungen im Wortlaut und Umfang nicht der entsprechenden Verlautbarung (Verkehrsbrief) des BMVI entspricht:

"Zu den beschriebenen Abweichungen in der Darstellung der Ihnen vorliegenden Version der „Einheitlichen Festlegung zur Beurteilung der Bereifung auf Krafträdern (Größe und Fabrikatsbindung) im Rahmen von Hauptuntersuchungen“ zu den Formulierungen im Verkehrsblatt laufen derzeit entsprechende Beratungen und Abstimmungen zwischen den jeweiligen Gremien zur Herbeiführung einer übereinstimmenden Darstellung und Anwendung für die einzelnen im Verkehrsblatt abgebildeten Fälle.

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine weitergehende Bekanntgabe von Beratungsinhalten aus Sitzungen des AKE und daran angeschlossenen Arbeitsgruppen und -gremien an Außenstehende nicht möglich ist.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben. "


Ich muss die vorstehende Mitteilung wohl nicht weiter kommentieren....


Im übrigen: Das ganze "Machwerk" des BMVI fusst beim Thema einer Änderung der Rad-/Reifenkombination an Motorrädern mit ABE-Zulassung im wesentlichen auf der Zugrundelegung der STVZO §19.2 Satz 2:

"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die"

"1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder"

Ein "gerichtsfester" Nachweis eine Gefährdung dürfte bei einer gleichzeitig noch bestehenden Anerkennung einer UBB nach ZPO § 292 sehr schwer fallen. Und das gilt sicherlich nicht nur bis 2024 sondern auch über 2025 hinaus.

Grüsse
Herbert

03.07.2023, 19:23

was wird hier für ein blödsinn geschrieben!!!!! wenn ich eine herstellerbescheinigung mit ABE, EG typengenehmigung und betriebserlaubnis für meinen reifen habe ist doch alles im grünen bereich. ich habe in den jahren wo ich mopped fahre , bei kontrollen noch nie, wenn ich die freigaben mitgeführt habe noch nie probleme bekommen, was soll diese endlose diskusion???????? ich fahre seit 1974 und bin weis gott wie oft kontrolliert worden

04.07.2023, 07:49

Frag ich mich auch.
Aber der detsche Michel will eben alles ganz genau schriftlich mit Gesetzblatt im Werkzeugfach. :roll: :D

14.07.2023, 19:07

hier wird über ein problem diskutiert was es garnicht gibt, alles nur wichtigtuerische schreiberei, man sagt, es gibt leute die hören sich gerne reden, hier sind leute die sich gerne schreiben sehen

14.07.2023, 19:31

zxguzzi hat geschrieben:was wird hier für ein blödsinn geschrieben!!!!! wenn ich eine herstellerbescheinigung mit ABE, EG typengenehmigung und betriebserlaubnis für meinen reifen habe ist doch alles im grünen bereich. ich habe in den jahren wo ich mopped fahre , bei kontrollen noch nie, wenn ich die freigaben mitgeführt habe noch nie probleme bekommen, was soll diese endlose diskusion???????? ich fahre seit 1974 und bin weis gott wie oft kontrolliert worden


Hhmmm...........könnte es sein, daß die Verlautbarungen des BMVI zu "Rad- /Reifenkombinationen an Krafträdern" in der Verkehrsbriefausgabe 15-2019 vom 15. August 2019 nicht bekannt sind?

Grüsse
Herbert

15.07.2023, 06:28

Na klar…. Hier kennt jeder alle möglichen Gsetzesblätter und Verlautbarungen…… :roll:

15.07.2023, 07:33

OK - Dann in Kurzfassung nur für die "alte XJ900F" mit nationaler ABE- (nicht europ. ECE-) Zulassung.

Mit dem Verkehrsbrief 15-2019 hat das BMVI bekanntgegeben, daß die bekannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Reifenhersteller (UBB) ab 01.01.2020 nur noch für Reifen gelten mit einem Produktionsdatum bis 31.12.2019. (aufgezeigtes Produktionsdatum auf dem Reifen). Ab 01.01.2025 gelten die alten UBB generell nicht mehr. Für Reifen mit Produktionsdatum ab 01.01.2020 ist eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation anhand einer sogen. Herstellerbescheinigung des jeweiligen Reiferhersteller notwendig.

Zuwiderhandlung führt zu einem erlöschen der Betriebserlaubnis.

Dieses gilt natürlich nur, wenn der "neue" Reifen nicht der Eintragung der Zulassungsbescheinigung (Reifengröße, Fabrikatebindung) entspricht.


Alles weitere entnehmt bitte den hier im Forum vorzufindenden - und i.d.R. umfangreichen - Beiträgen zur Thematik.

Grüsse
Herbert

15.07.2023, 10:57

Ich kann schon verstehen, dass da eine gewisse Unsicherheit besteht, da es zum Teil unterschiedliche Aussagen zum Thema gibt.
Das Geschriebene ist da relativ eindeutig (so wie im Post von Herhert zitiert), d.h. bei ABE-Zulassung: Einzelabnahme mit Eintragung im Schein.

Auch ich habe mir im letzten Jahr auf meine XJ600S (4LX, ABE-Nr. 595) den neuen Road Classic von Michelin montieren lassen, da der Pilot Activ Auslaufmodell war und nicht mehr lieferbar.
Der Reifenlieferant schreibt auf seinem Online-Shop selbst, das dieser Reifen von der Prüforganisation Abzunehmen und Einzutragen ist (https://www.mopedreifen.de/Motorrad/YAMAHA/XJ+600+NS+DIVERSION.html?id=2047)

Bei der HU meinte der Prüfer: nicht notwendig, wenn Größe stimmt. Ich sollte halt das Schreiben des Herstellers mitführen.
Plakette erteilt – ohne Mängel

PS: Die Hersteller nennen ihr Schreiben mittlerweile nicht mehr 'Unbedenklichkeitsbescheinigung' sondern 'Serviceinformation'.
Damit sind sie auch dem Schneider.

Ob das bei einer Kontrolle durch die Rennleitung reicht, wird sich zeigen.

15.07.2023, 11:16

Danke für den Hinweis. Genau die von Dir beschriebene Praxis: a. Beschluss des Bund-Länderverkehrsausschuss mit Erklärung im Verkehrsblatt, dazu dann b: der anderslautende Umsetzungs- Beschluss des KBA-Arbeitskreises AKE mit den darin vertretenen Prüfgesellschaften und c: ein weiteres davon eigenmächtiges abweichen durch den Prüfer vor Ort macht die Sache zu einem rechtlichen "Wild-West"-Spielchen. Dies versuchte ich dem geneigten Leser in meinen Beiträgen aufzuzeigen. Andererseits höre ich daß dem Thema abweichende Reifenkombinationen - insbesondere die Fabrikatebindung - keine o. nur noch eine sehr geringe Bedeutung bei Kontrollen zugemessen wird.

Grüsse
Herbert

23.07.2023, 19:50

hör doch endlich auf die leute hier zu verunsichern, wenn ich eine herstellerbescheinigung mit ABE, EG typengenehmigung und betriebserlaubnis für michelin road classic, pilot activ, conti road attack 2/2cr, 3/ 3cr und conti go, für die xj habe und andere reifen gibt es nicht für die maschine, ist alles im grünen bereich, wir können uns gerne beim tüv oder dekra treffen, mein freund ist übrigens bei der dekra und beim tüv kenne ich auch genug

23.07.2023, 21:54

Sach ich doch…….

Re: Amtliche Löschung der Reifenfabrikatebindung bei der XJ9

18.09.2023, 09:05

Ich hol den Thread mal hoch.

Am Freitag war ich bei der §21 Abnahme von meinem Motorrad (Fahrgestellnummer auf Brief um eine Stelle anders als beim Motorrad, aber das ist eine andere Geschichte).

Auf jeden Fall meinte der TÜV-Prüfer, dass er die Reifen in der Größe der Originalbereifung einträgt, mit dem Zusatz, dass vorderer und hinterer Reifen vom gleichen Hersteller sein müssen.
Also ganz offiziell, kann ich jetzt jeden Reifen fahren, wenn der Hersteller bei beiden gleich ist.

Vielleicht ist das für einige ja eine Option, mal beim Prüfer nachzufragen und eintragen zu lassen.
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