Hallo
Vorab wünsche ich noch erholsame Feiertage.
Ich hab mal eine Frage an das Forum bezüglich der neuen Reifenregelung. Die Divi hat ja eine nationale ABE, in welcher 3 versch. Reifentypen eingetragen sind. Uralt-Pellen, aber das war ja bisher kein Problem dank diverser Freigaben. Aber durch die Änderung haben die Freigaben der Hersteller ihre Wirkung verloren. Es existieren jetzt Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die aber immer eine TÜV-Abnahme erfordern.
Die Pellen, die in der Betriebserlaubnis aufgeführt sind, sind mittlerweile nicht mehr verfügbar bzw. von der Technik längst überholt.
Ich bin die letzten Jahre Angel GT/GT 2, RA 2/3 und div. PIRO gefahren. Im März steht der TÜV an. Jetzt habe ich noch Reifen Herstellungsjahr 2019 drauf, würde damit noch über den TÜV kommen. Bei der Nachrüstung der GT 2 mit Herstellungsjahr 2020 würde dann aber die Betriebserlaubnis erlöschen, d.h. ich müsste sie beim TÜV eintragen lassen.
Es gibt eine Unbedenklichketsbescheinigung von Pirelli und Conti, in der aber vermerkt ist daß das Motorrad in serienmäßigem Zustand sein muß. Meine Diva hat aber einen LSL 03 Lenker eingetragen.
Wie sieht es bei euren Divas aus ? Habt ihr im Vorfeld auf den nächsten TÜV / Reifenwechsel schon mal etwas in Erfahrung gebracht ?
Bleibt gesund.
Gruß
Volker