Neue Regelung Reifen

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Neue Regelung Reifen

Beitragvon Capricorn » 25.12.2020, 17:41

Hallo

Vorab wünsche ich noch erholsame Feiertage.

Ich hab mal eine Frage an das Forum bezüglich der neuen Reifenregelung. Die Divi hat ja eine nationale ABE, in welcher 3 versch. Reifentypen eingetragen sind. Uralt-Pellen, aber das war ja bisher kein Problem dank diverser Freigaben. Aber durch die Änderung haben die Freigaben der Hersteller ihre Wirkung verloren. Es existieren jetzt Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die aber immer eine TÜV-Abnahme erfordern.

Die Pellen, die in der Betriebserlaubnis aufgeführt sind, sind mittlerweile nicht mehr verfügbar bzw. von der Technik längst überholt.

Ich bin die letzten Jahre Angel GT/GT 2, RA 2/3 und div. PIRO gefahren. Im März steht der TÜV an. Jetzt habe ich noch Reifen Herstellungsjahr 2019 drauf, würde damit noch über den TÜV kommen. Bei der Nachrüstung der GT 2 mit Herstellungsjahr 2020 würde dann aber die Betriebserlaubnis erlöschen, d.h. ich müsste sie beim TÜV eintragen lassen.

Es gibt eine Unbedenklichketsbescheinigung von Pirelli und Conti, in der aber vermerkt ist daß das Motorrad in serienmäßigem Zustand sein muß. Meine Diva hat aber einen LSL 03 Lenker eingetragen.

Wie sieht es bei euren Divas aus ? Habt ihr im Vorfeld auf den nächsten TÜV / Reifenwechsel schon mal etwas in Erfahrung gebracht ?

Bleibt gesund.

Gruß

Volker
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Beitragvon Blackman » 25.12.2020, 19:27

Einfach Reifen wechseln und zum Tüv fahren fertig .
Bei mir hier in der Gegend Interessiert sich der Tüv Mann nur ob genug Profil drauf ist, und ob die Reifen Größe passt, da bei der 4 km 120x70x17 vorne und Hinten 150x70x17 eingetragen ist ,und genau ich diese Größe fahre ,interessiert es den Prüfer nicht welcher reifen montiert ist da die Reifen Größe ja passt .

Lasst euch nicht scheu machen , zur not einen anderen Prüfer kontaktieren fertig .
Ich sehe das hier bei meinem KÜS der Prüfer prüft die Reifen größe und eben ob das Profil passt und wie alt der Reifen ist ,ob die LKL in Ordnung sind und ob das Elektrische geht.
Probefahrt au fertig .
gruss Schwabischfränkischer Divatreiber

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Beitragvon archiv_user_2 » 25.12.2020, 22:45

Obwohl Blackmann das grundsätzliche dazu bereits angemerkt hat, meine noch folgenden Tipps dazu:

1. Sicherstellen, daß das Moped technisch generell den TÜV-Anforderungen entspricht. D.h: für vorhandene technische Änderungen liegen ABE's vor, bzw. sind mit Teilegutachten abnahmefähig oder bereits abgenommen.

2. Zu Reifenfabrikate außerhalb der in den Papieren vermerkten Reifenfabrikatebindung mit Herstellungsdatum 2020 oder jünger kannst Du dem TüV-Prüfer eine "alte" Hersteller-Unbedenklichkeitsbescheinigung oder "neue" Herstellerbescheinigung vorlegen.

Damit sollte der TÜV-Termin kein großes Problem darstellen. Der Prüfer wird Dir im Rahmen einer Einzelabnahme ein Gutachten zum aufgezogenen Reifenfabrikat (hoffentlich für vorne und hinten! - Darauf unbedingt achten!) erstellen, mit dem Du dann unverzüglich das "neue" Reifenfabrikat durch die Zulassungsstelle im Schein und Brief (alte Bezeichnung) eintragen lassen musst. - Kostet halt alles Zeit und Geld.

Dumm ist halt nur: Bei einer evtl. erneuten Änderungen des Reifenfabrikats in einer fernen Zukunft fängt das ganze (kostspielige) Spiel von vorne an. Dem kannst Du im Grunde nur entgehen, in dem Du einen Prüfer findest, der Dir entweder die vorhandene Reifenfabrikatebindung austrägt oder durch eine "weiche Lösung" ersetzt. Meine Erfahrung dazu ist, daß Prüfer, die zu einer Austragung bereit sind, "sehr dünn" gesät sind........ Eher sind diese zu einer "weichen Lösung" bereit: D. h.: Entweder die Reifen der alten UBB's oder neuen Herstellerbescheinigungen aufzunehmen oder noch besser, die alten Reifenfabrikatebindung durch eine Regelung wie "vorn und hinten vom gleichen Hersteller" zu ersetzen. Letzteres entspricht fast schon einer Austragung.

Dazu empfehle ich jedoch dringend, V O R dem Tüv-Termin dies mit dem TÜV-Prüfer abzuklären, da die Bereitschaft seitens des TÜV's , hier eine Kunden-orientierte Lösung anzuwenden, leider oft nicht besonders ausgeprägt ist. Mitunter will der hierzu bereite TÜV-Prüfer etwas gesucht werden.........


Grüsse
Herbert
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Beitragvon Petro » 26.12.2020, 06:34

Moinsen Volker,

mach dir keinen Kopf und Schlaflose Nächte. Hab noch nie beim TÜV eine Reifenfreigabe gebraucht bzw mitgenommen. Fahre auch den Michelin PR 4 und hab eine RFG die ich noch nie gebraucht habe.
Beste Grüße Peter

Technischer Fortschritt ist wie eine Axt in den Händen eines pathologischen Kriminellen."

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Beitragvon Blackman » 26.12.2020, 07:38

http://www.reifen-freigaben.de/tireappr ... &default=1
Hier mal ein Link von Continental dazu.
Unsere beiden Divas sind von BJ 2000 somit könnten sie da in Fall 1 schon rein Fallen .
Ich muss das selbst noch mal abklären ab wann wie wo .
Aber es sollte mit dem Passenden Prüfer ohne beanstandungen möglich sein.
Wie das aber meist so ist sind das halt auch Menschen manch einer macht sich da eben wichtig.
Die meisten sind da aber echt kooperativ und Hilfsbereit.
gruss Schwabischfränkischer Divatreiber

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Beitragvon Jenser » 26.12.2020, 13:08

In den Scheinen Teil 1 & Teil 2 steht unter K(nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE) bei mir G844*00 & da ich V & H die eingetragenen größen drauf habe, habe ich damit ertmal kein prob. .

https://www.michelin.de/auto/startseite-motorrad/wichtiger-hinweis-zu-reifenumr%C3%BCstungen-an-motorr%C3%A4dern a und b
Gruß
Jens`er

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Beitragvon Capricorn » 26.12.2020, 13:14

Servus

Danke für die Antworten.

Meine Erfahrungen haben mir gezeigt, daß die Anzahl der Prüfstellen, bei denen es relativ locker gehandelt wird, immer geringer werden. Ich bin in den letzten 10 Jahren mit diversen älteren Mopeds bei, je nach Terminlage verschiedenen Prüfstellen vorstellig geworden, und musste immer Reifenfreigaben und ABE`s vorlegen. Deswegen habe ich mir dann im Laufe der Zeit die Sachen eintragen lassen und die RFG´s unter die Sitzbank gelegt.

Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, hat die Divi, gleichgültig welche Erstzulassung, eine nationale ABE, keine EU-Betriebserlaubnis, fällt also somit unter die Regelung nach Fall 2 des Link´s , den Blackman aufgeführt hat. Also muss ich jeden Reifen eintragen lassen.

Daraus ergbit sich das Problem, daß die Betriebserlaubnis erlischt, wenn ich die Pellen nicht eingetragen habe, d.h. Punkte und Bußgeld. Abgesehen von möglichen Konsequenzen, wenn man mal die Versicherung in Anspruch nehmen muss. Dem Ärger möchte ich aus dem Weg gehen.

Deshalb würde es mich freuen, wenn der eine oder andere mal von seinen Erfahrungen mit der neuen Regel berichtet. Vielleicht ergibt sich dann für andere eine praktikable und legale Lösung.

Ich werde nach Neujahr mal ein paar Prüfingenieure ansprechen, wie die sich dazu stellen. Ich meine jahrelang waren die Reifen per Freigabe legal, und auf ein Mal soll es wegen dem Geistesfurz des Herrn S. nicht mehr möglich sein. Das geht mir so was von gegen den Strich.

Wenn ich etwas in Erfahrung gebracht habe, melde ich mich wieder.

Gruß

Volker
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Beitragvon Jenser » 26.12.2020, 13:28

Bei dir steht Diva BJ 2000 in der Signatur, dann schreibst Du was von "nationale ABE, keine EU-Betriebserlaubniss" das beist sich.
Ich glaube auch das sich unsere texte etwas "überschnitten" haben. Schau mal in Deine papiere nach was bei/unter K steht.
Gruß
Jens`er

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Beitragvon Capricorn » 26.12.2020, 13:42

Hallo Jenser

Ich hab im alten Brief nachgeschaut, da steht drin "allgemeine Betriebserlaubnis unter Nr. G844 mit dem Nachtrag I - V vom 17.06.94".

Soweit ich das im Net recherchieren konnte, zählt nicht das Baujahr, sondern wann für dieses Modell generell die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Gruß

Volker
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Beitragvon archiv_user_2 » 26.12.2020, 15:30

Das ist meiner Kenntnis nach noch eine "alte" nationale ABE.


Grüsse
Herbert
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Beitragvon Jenser » 27.12.2020, 13:40

Capricorn hat geschrieben:Ich hab im alten Brief nachgeschaut, da steht drin "allgemeine Betriebserlaubnis unter Nr. G844 mit dem Nachtrag I - V vom 17.06.94".

Das steht in meinem alten "FhZ Brief" auch drin, der wurde aber damals bei der an/ummeldung für "Ungültig" abgestempelt & ich bekam einen neuen wo unter K die G844*00 steht und bei Punkt 6(datum zuK) 17.06.1994.
Die direkte "Reifenbindung" aus dem alten Brief(nr33, Bemerkungen) mit eintragungen von Metzler, Bridgestone & Dunlop für V & H wurden im neuen Brief Nicht eingetragen, auch nicht der Nachtrag I - V.



Capricorn hat geschrieben:Soweit ich das im Net recherchieren konnte, zählt nicht das Baujahr, sondern wann für dieses Modell generell die Betriebserlaubnis erteilt wurde.

Gruß

Volker


Dazu habe ich keine Info`s bis jetzt gefunden.
Stell doch mal was dazu rein.
Gruß
Jens`er

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Beitragvon Capricorn » 27.12.2020, 17:53

Servus Jens


Ich hab mir den § 20 StVZO angeschaut, da ergibt sich dann aus den Absätzen 3 und 3 a dass für einen Fahrzeugtyp eine Betriebserlaubnis erstellt wird, die alle Fahrzeuge dieses Typs mit ihrer vorgelegten Spezifikation beinhaltet. Wobei 3 a für Kfz mit EU-BE zutreffen dürfte.

Ich hab zudem die Nummer der Betriebserlaubnis der Divi per google gesucht. Dann sind div. ABE`s für z.B. Lenker, Bremsleitungen, Bremsscheiben, Heckhöher-/Tieferlegung etc aufgetaucht. Da steht bei allen immer die Nummer der BE G844 dabei, beginnend ab 1994, wenn auch manchmal die ABE für verschiedene Baujahre erteilt wurde.

Soweit ich weiß hat es bei der Divi nie eine grundlegende technische Veränderung gegeben. Laut Motorrad Gebrauchtkaufberatung wurden die letzten Modelle dann 2003 verkauft, weil geänderte Abgasbestimmungen eine größere Bearbeitung erfordert hätten.

Deswegen nehme ich an, daß alle Divis, unabhöngig vom Baujahr/ der Erstzulassung von der Sache mit den Reifen betroffen sind.

Gruß

Volker
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Beitragvon Capricorn » 27.12.2020, 18:18

Servus

Nach allem, was ich bisher dazu geblesen habe , werde ich um eine Eintragung der Reifen nicht drumherum kommen.

Ich werd das Ganze so angehen, wie Herbert es beschrieben hat. Dafür noch ein Dankeschön.

Aber wie bereits geschrieben würde mich die Erfahnrungen anderer in dem Zusammenhang interessieren.

Noch einen schönen Sonntagabend.

Gruß

Volker
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Beitragvon Luchs » 27.12.2020, 21:16

Ähm.... mal die Frage:

Fahrt ihr andere Reifengrößen?

a. Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller/anderer Reifentyp:
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig. Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.


Ich verstehe die Aufregung nicht, wenn man die Spezifikationen der Reifen beibehält.
Nur ein anderer Hersteller trägt nicht zum Erlöschen der ABE bei...
Grüße
Marcel / Luchs
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Beitragvon XJ650-Rider » 27.12.2020, 21:44

Sorry Marcel, das trifft nur zu wenn das Motorrad über eine EG Typgenemigung verfügt. (Z.b. Xj6)
Die Nummer der 900er, wie oben mehrfach schon geschrieben ist die Nummer der deutschen ABE. Bei diesen Motorrädern, sowie Grauimporten (per Einzelabnahme in den Verkehr gekommen) müssen die Reifen leider per Einzelabnahme eingetragen werden.

Die Prüfer die bei uns Prüfen, schauen auf die Reifengröße und das Profil, wenn das passt, gibt's die Plakette.

Auf der Continental Motorradseite ist es sehr gut beschrieben. Einfach auf Reifenfeigabe klicken.

https://www.continental-reifen.de/motor ... 6sEALw_wcB

Gruß Kai
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