hanspool hat geschrieben:Hi , mit dem Gabeldurchstecken von 3cm wirst Du beim TÜV wohl Probleme bekommen , dadurch erlischt Deine BE . Da das Problem schon öfter genannt wurde habe ich den TÜV-Hessen dazu mal angeschrieben . Hier die Antwort :
Die Auskunft vom TÜV-Hessen zu obiger Frage:
Guten Tag Herr Neumann,
das weiter-Durchstecken der Standrohre, also die Tieferlegung der Fahrzeugfront ist als ein Eingriff in die Fahrwerksgeometrie zu sehen, da der effektive Lenkkopfwinkel geändert wird.
Beim weiter-Durchschieben steht die Gabel steiler, das Fahrzeug wird handlicher aber auch gleich nervöser und kippeliger.
Streng genommen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Aus diesem Grund sind auch Tieferlegungssätze (wie im Motorradzubehörhandel erhältlich) nur mit ABE oder Teilegutachten erhältlich.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. S. Ewald
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
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Gruß hanspool
Das ganze ist in sofern interessant, als dass die originalen Federn zu lasch sind und dadurch der Negativfederweg bei ca. 50% liegt. Nachrüstfedern sind straffer und dadurch erreicht man einen optimalen Negativfederweg von ca. 30%. Der Lenkkopfwinkel ändert sich dadurch natürlich . Die Gabel steht flacher. Wenn man das durch ein Durchstecken der Rohre wieder kompensieren will, dann ist das nicht erlaubt.
also ich habe meine Diva auch tiefergelegt und natürlich die Gabel durchgesteckt mit dem Fazit das sich für mich die Fahreigenschaften nicht merklich geändert haben.
Und im März war ich beim TÜV mit dem Ergebnis ohne Mängel, der hat das wahrscheinlich garnicht gesehen. Man muss den Jungs ja auch nicht alles auf die Nase binden. Er meinte nur für ein zwanzigjähriges Motorrad steht sie sehr gut da.
ich glaube das Thema hatten wir im Forum schon einmal.
Der hessische Ingenieur schrieb ja:
"Streng genommen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges".
Was soll das denn heißen, erlischt die nun oder nicht?
Wo steht in der BE des Fahrzeugs wie weit die Gabel in der Gabelbrücke steckt?
Zumidest ich selbst habe bisher noch von keinem Motorradfahrer gehört, der damit Probleme bei der HU hatte. Ganz zu schweigen von Ärger bei einer Verkehrskontrolle.
Wenn der Kesselprüfer bei der HU merkt, das die Mopete beim Bremsversuch durch oder anschlägt wird er sicher ein wenig nachforschen woher das kommt.
Aber 10-30mm halte ich für völlig unbedenklich.
An meiner kleinen XJ600/ RJ01, habe ich die Gabel der YZF600R Thundercat verbaut, da voll einstellbar. Diese ist mit 630mm zu originalen 591mm sogar 40mm länger, die natürlich oben herausgucken. Bei der Einzelabnahme war das völlig unerheblich, obwohl ich den Prüfer darauf hingewiesen habe.
Oliver hat geschrieben:Heute war es mir dann aber zu kalt zum fahren.
Weichei - Warmduscher - Frauenversteher ....
12 Grad und immer wieder Nieselregen hat mich nicht abgehalten Enkel zu besuchen und Ostereier zu verstecken.
Natürlich alles mit reichlich Abstand!
Dazu braucht es nun mal eine richtige XJ und nicht so Diver-Dings-Da ...