Reifenfreigabe für Seca

XJ 750 Seca 11M

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Reifenfreigabe für Seca

Beitragvon tomseca » 09.05.2018, 21:19

Hallo,
Meine Frage? Im Fahrzeugschein ist der Hinweis:
Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten.
In der Betriebserlaubnis (Brief) ist keine Einschränkung aufgeführt.
Fahren tu ich BT 45, etc.
Wo steht denn die Reifenfreigabe?
Vorab danke für die Hinweise.
Gruß Thomas
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Beitragvon Joe Ka » 09.05.2018, 22:27

Die steht nicht im Fahrzeugbrief, sondern wird von Yamaha herausgegeben.. auf die Schnelle hab ich aber nur das Zeug für die 41Y mal als Beispiel gefunden:

Die steht hier auf Seite 13, Anfang letztes drittel der Seite:
https://www.yamaha-motor-service.de/fre ... 170328.pdf

Pirelli MT 29 Phantom +1 für vorne bzw. 28 für hinten :D

Was du benötigst ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller - zwar BT45, aber auch hier auf die Schnelle nur für die 41Y :
https://www.mopedreifen.de/download/freigabe/Y04503.pdf

Falls du es für die 11m nicht im Netz finden kannst schreib mal Bridgestone per Mail an.
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Beitragvon Ixsjott750 » 10.05.2018, 09:11

Moin!

Die Seca hat keine Reifenbindung!

Falls du magst,schicke ich dir nen Schrieb als Pdf von Yamaha.

Jeder Reifen,jedes Profil,nur die Grösse muss mit Fahrzeugschein übereinstimmen.

Gib mir deine E-Mail Adresse per PN.


Gruss aus Gö,
Heiko
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Beitragvon Joe Ka » 10.05.2018, 09:34

tomseca hat geschrieben:Hallo,
Meine Frage? Im Fahrzeugschein ist der Hinweis:
Reifenfreigabe gemäß Betriebserlaubnis beachten.


Ixsjott750 hat geschrieben:Die Seca hat keine Reifenbindung!


Vermutlich wurde das bei der Zulassung einfach als Standard hinzugefügt.
Meine Speed Triple wurde aus Italien importiert und hat ne EU Zulassung. Im erstellten deutschen Fahrzeugbrief steht ausdrücklich drin "keine weiteren Eintragungen".

Beim Zulassen stand dann im Fahrzeugschein plötzlich die Reifenfabrikatsbindung.
Hab mich direkt beschwert, und erklärt, dass das gar keinen Sinn macht. Nachdem die Leute dann ihren Vorgesetzten angerufen haben, meinten sie, wenn das KBA so kommt, könnten sie das nicht einfach rausnehmen.
Völliger Schwachsinn, in der Betriebserlaubnis stehen ja gar keine Daten, auf die man sich berufen könnte -.-

Hab inzwischen auch so nen Schrieb von Triumph, der aussagt dass die Bindung ungültig ist.

Wie dem auch sei, jetzt hab ich es drin stehen und müsste zum Tüv ums austragen zu lassen.
Ist mir aber egal, weils in meinem Fall Freigaben der Reifenhersteller gibt für das was ich in der Praxis brauche.
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Beitragvon Ixsjott750 » 10.05.2018, 09:46

Genau!
Zitat:Vermutlich wurde das bei der Zulassung einfach als Standard hinzugefügt.
https://www.yamaha-motor.eu/de/services ... index.aspx

Dort bei Bereifung ,Reifenbindung anklicken,unter Punkt 4 steht sowas ähnliches.

Habe auch EU-Zulassung,bei mir steht aber nixs von Reifenbindung.
Den Schrieb von Yamaha hab ich trotzdem immer dabei,Mensch weiss ja nie wer einem dumm kommt.
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Beitragvon Ixsjott750 » 10.05.2018, 10:42

Ausserdem müsste bei einer Reifenbindung auch der oder die dazugehörigen Reifen mit eingetragen sein!
Schau auf deine Zulassungsbescheinigung Teil I ,Rückseite,von wegen angegebene.
Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3):
Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Typ- oder Einzelgenehmigungen am Fahrzeug angebracht werden. Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich.
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Beitragvon Ixsjott750 » 10.05.2018, 10:54

Hier noch ein Schrib vom KBA:

Montag, 22. Oktober 2007 09:46

Sehr geehrter Herr XXX,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.

Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist »Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten«. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.

Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz »Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten« herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen.

Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Karin Klitzke

Kraftfahrt-Bundesamt
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Sachgebiet 415, Typdatenerstellung
Fördestr. 16, DE-24944 Flensburg
Postanschrift: DE-24932 Flensburg
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Beitragvon archiv_user » 10.05.2018, 11:12

Den Spruch schreiben die Wichtigtuer immer rein. Das wäre ja sonst noch schöner, wenn der Bürger einfach irgendwelche Schlapfen aufziehen dürfte. Nein, der soll sich gefälligst an die Betriebserlaubnis halten! Auch wenn da garnix über Reifen drinsteht! Wo kömen wir denn sonst hin? Interessiert aber nicht wirklich jemanden.
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