Ich will fahren...

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Ich will fahren...

Beitragvon Radlmaxe » 29.08.2015, 22:42

Hallo Zusammen,

aktueller Stand der Dinge:

bis auf die Verkleidung vom Tank und dem Heck, sowie dem Kennzeichenhalter ist das Mopped vollständig zusammengebaut...
Der Kennzeichenhalter wurde heute ausgiebig entrostet, geschliffen und mit Rostumwandler geflutet...
Morgen kommt Grundierung drauf und dann ruckzuck schwarze Farbe...
Die Verkleidungen will ich flicken, wenn das Dingens bei mir zu Hause steht...
Momentan war meine Schrauberbude bei der Uroma in der Garage ca. 10 km entfernt.
Die Verkleidungen müssen mit neuen Befestigungen versehen werden....

Heute habe ich dann illegal eine kleine Runde die Stasse hoch und runter gedreht... und diesmal hat auch die Anzeige vom Ladedruck gezuckt.... aber so ohne Zulassung ist das alles Scheisse...

Brauche ich eigentlich eine Vollabnahme, oder reicht eine normale HU?
Das Töff wurde 2002 stillgelegt..
Ich habe original Brief und Abmeldebescheinigung...

Eigentlich sollte dann doch die normale HU reichen...

Muss dann nur noch zum TÜV hinkomen...

Und geputzt habe ich heute auch...
Wow... so schlecht ist das alles ja doch nicht.... wenn mal Sauber...
Macht der TÜV eigentlich bei einer zerikratzten Windschutzscheibe Stress?
Die sieht zum Teil ziemlich übel aus...

Viele Grüße

Andreas
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Beitragvon Hammer's Luzifer » 30.08.2015, 10:08

Andreas hat geschrieben:Heute habe ich dann illegal eine kleine Runde die Stasse hoch und runter gedreht... und diesmal hat auch die Anzeige vom Ladedruck gezuckt.... aber so ohne Zulassung ist das alles Scheisse...


Für Probefahrten und Fahrten zum TÜV usw gibt's das " Kurzzeitkennzeichen " .
Damit darfst Du 5 Tage legal auf die Strasse.
Nötig dafür ist ein Versicherungsnachweis - Personalausweis und Fahrzeugdaten.

Muss dann nur noch zum TÜV hinkomen...


Siehe oben .....

Brauche ich eigentlich eine Vollabnahme, oder reicht eine normale HU?
Das Töff wurde 2002 stillgelegt..
Ich habe original Brief und Abmeldebescheinigung...

Eigentlich sollte dann doch die normale HU reichen...


Dazu steht im Paragraf 21 - Vollabnahme - folgendes:

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO


Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!


Deine Turbo ist zwar länger als 7 Jahre ausser Betrieb gesetzt aber die anderen Voraussetzungen für eine Vollabnahme sind nicht gegeben.

Dein Motorrad war schon mal zugelassen also gibt es die:

Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung


Somit sollte die normale HU § 29 StVZO ausreichen.

Gruss Axel
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Beitragvon archiv_user » 30.08.2015, 10:12

Die Scheibe sollte dem Tüv egal sein, man guckt ja nicht da durch. Für die Fahrt zum Tüv brauchst du ein Kurzzeitkennzeichen, oder ein ungestempeltes Kennzeichen dass du nur für Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung verwenden darfst. Mit dem KZKZ kannst du erst mal ein paar Probefahrten machen und dann zum Tüv fahren.
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Beitragvon Hammer's Luzifer » 30.08.2015, 10:27

Hab ich grad noch übersehen:

Andreas hat geschrieben:Macht der TÜV eigentlich bei einer zerikratzten Windschutzscheibe Stress?
Die sieht zum Teil ziemlich übel aus...


Ist durchaus möglich .... :cry: :cry:

Allerdings gibt's auch da Ermessensspielraum - wenn Du drüber wegschauen kannst ist es möglich dass das akzeptiert wird.

Hier gibt's Ersatz:

http://www.wemoto.com/bikes/yamaha/xj_650_turbo/82-85/

Gruss Axel
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Beitragvon Mikey » 30.08.2015, 11:53

Moin , is das mit den kurzzeitkennzeichen nicht geändert worden?
Ich glaub die gibt's nur noch wenn das Fahrzeug schon TÜV hat...
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Beitragvon lowtech » 30.08.2015, 12:18

Mikey hat geschrieben:Moin , is das mit den kurzzeitkennzeichen nicht geändert worden?
Ich glaub die gibt's nur noch wenn das Fahrzeug schon TÜV hat...


Das ist leider richtig. Das führt zwar den eigentlichen Sinn (Überführungsfahrten, zum TÜV, Einstellfahrten nach Rep. und vor dem TÜV usw.) ad absurdum, es soll uns aber mal wieder schützen und dafür sorgen, dass nicht unzulässig getunte/verkehrsunsichere Fahrzeuge am Wochenende oder zu Treffen bewegt werden.
Gruß aus Köln, Thomas
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Beitragvon Hammer's Luzifer » 30.08.2015, 13:00

Mikey hat geschrieben:Moin , is das mit den kurzzeitkennzeichen nicht geändert worden?
Ich glaub die gibt's nur noch wenn das Fahrzeug schon TÜV hat...


Geändert ja - seit April 2015 ..... :cry: :cry:
Nur wenn das Fahrzeug schon TÜV hat - nein !!

Thomas hat geschrieben:Das ist leider richtig. Das führt zwar den eigentlichen Sinn (Überführungsfahrten, zum TÜV, Einstellfahrten nach Rep. und vor dem TÜV usw.) ad absurdum, es soll uns aber mal wieder schützen und dafür sorgen, dass nicht unzulässig getunte/verkehrsunsichere Fahrzeuge am Wochenende oder zu Treffen bewegt werden.


Auch das ist nur teilweise richtig denn Fahrten zum TÜV sind weiter erlaubt wenn das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Dadurch soll tatsächlich Missbrauch vermieden werden wenn z.B. verkehrsunsichere Fahrzeuge am Wochenende zu Treffen bewegt werden.

Ausserdem prüft der TÜV hier in Hessen nur Fahrzeuge die versichert sind und das ist beim Kurzzeitkennzeichen der Fall.

Vielleicht gibt's ja Deutschlandweit andere Regelungen aber das sollte durch einen Anruf bei der Prüfstelle geklärt werden können.

Ich zitiere hier mal die Neuerungen:

Änderungen zum Kurzzeitkennzeichen ab April 2015

Im Frühjahr 2015 ändern sich die Regeln für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens. Die schriftliche Bestätigung über die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs reicht dann nicht mehr aus. Das Kennzeichen wird nur noch vergeben, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:
•das Fahrzeug ist den Zulassungsbehörden bekannt
•eine gültige Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung (bei Nutzfahrzeugen) kann nachgewiesen werden
•das Fahrzeug wird in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) konkret bezeichnet

Nur in folgenden Ausnahmefällen kann das Kennzeichen auch ohne gültigen TÜV genutzt werden:
•für Hin- und Rückfahrten zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, in dem das Kurzzeitkennzeichen vergeben wurde
•für Werkstattfahrten im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder einem angrenzenden Bezirk, um die festgestellten Mängel zu beseitigen (Diese Regelung gilt nicht für verkehrsunsicher eingestufte Fahrzeuge)


Hier gibt's auch noch Informationen:

http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xbcr/SI ... eichen.pdf

Gruss Axel
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Beitragvon archiv_user » 31.08.2015, 13:47

Es gab früher auch die Möglichkeit, sich ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilen zu lassen und damit dann zum Tüv, zur Werkstatt und zur Zulassungsstelle zu fahren, also alle Fahrten die mit der Zulassung zusammenhängen durfte man damit machen. Nach bestandener Tüv-Prüfung hat man dann die Stempel draufgeklebt bekommen. Gibts das nicht mehr?
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Beitragvon Hammer's Luzifer » 31.08.2015, 18:16

Georg hat geschrieben:Es gab früher auch die Möglichkeit, sich ein ungestempeltes Kennzeichen zuteilen zu lassen und damit dann zum Tüv, zur Werkstatt und zur Zulassungsstelle zu fahren, also alle Fahrten die mit der Zulassung zusammenhängen durfte man damit machen.


Das gibt's immer noch allerdings brauchts dafür eine Versicherungs - Bescheinigung ( früher " Doppelkarte " )
Am Tag der Zulassung / Abmeldung ist das Fahrzeug schon / noch versichert.
Allerdings gilt das nur für den direkten Weg von / zur Zulassungsstelle mit den entstempelten Kennzeichen.

Ob das auch die Fahrt zum TÜV einschliesst weiss ich nicht. :cry: :cry:

Für meine beiden Turbos hatte ich keine deutschen Papiere also blieb mir nur das Kurzzeit Kennzeichen für die Fahrt zum TÜV.

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Beitragvon archiv_user » 01.09.2015, 09:51

Klar, die Deckungskarte braucht man immer, bzw. heute bekommt man nur noch so ne Nummer von der Versicherung. Aber dann kann man sich das KZKZ sparen und bekommt schon gleich sein endgültiges Kennzeichen, wenn man deutsche Papiere hat, richtig. Zum Tüv darf man damit fahren, denn wenn das FZ Tüv hätte, bekäme man ja bei der Zulassung direkt die Stempel drauf.
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