Jetzt wird es bei mir ganz schön witzig.....
Habe mir im Winter neue Reifen montieren lassen und habe jetzt den Pilot Active mit Freigabebescheinigung.
Kurios der Hinterreifen ist aus 50/2019 und der Vorderreifen aus 10/2020. Jetzt bin ich verwirrt muss ich den Vorderreifen jetzt eintragen lassen und den Hinterreifen nicht?
Denkt ihr, dass der TÜV bei meiner Prüfung im nächsten Jahr da tatsächlich Ärger machen könnte?