Eintragungsprobleme 35kW Drosselung

XJ600 S / N / 4BR Diversions halt Baujahre 1992 - 2001

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Eintragungsprobleme 35kW Drosselung

Beitragvon Luchs » 17.03.2023, 20:27

Könnte heute mal wieder kotzen....

habe die kleine Schwarze ja am Montag getüvt und den Drosseleinbau vom Kesselprüfer bescheinigen lassen. (Alphatechnik- Gaswegbegrenzer 35kW)
Teilegutachten, Tüv- HU Bericht und die Abnahme alles zu Zulassungsstelle gegeben mit der Bitte um Eintragung und Anmeldung.
So weit so gut...

Jetzt ruft mich die Zulassungsstelle an, und bemängelt die Leistung 35kW seien für dieses Motorrad zu hoch. (!) Dadurch kann die nicht angemeldet werden und der Tüv soll die Daten prüfen und korrigieren.... :(
Tja, Wochenende gelaufen...

Dröseln wir die Sache mal auf....
zum besseren Verständnis:
die XJ wurde damals original angeboten in den Leistungsvarianten PS/KW: 61/45, 50/37, 34/25.
Fahrzeuggewicht (kg): 208.

Der Tüv bescheinigt mir folgendes:
    Feld P.2/P.4 = aktuelle Leistung bei Drehzahl - laut Teilegutachten Alpha Technik
    Feld J / 4 = 25 / 1200 aktuelle Klassifizierung des Fahrzeugs laut KBA (Kraftrad / m. Leistungsbeschränkung)
    Feld 2 / 5 = Wortlaut der Einträge Feld J und 4 wie KBA angibt
    Die Tüv- eingetragenen 35kw entsprechen der A2 Regelung

Bild

Die Zulassungsstelle gibt mir folgenden Zettel zurück:
Bild

So, und jetzt erklär mir mal den Fehler....


------------------------------------------------------------------------------

ich habe mich dann mit der Klassifizierung der Fahrzeugtypen vom KBA auseinandergesetzt, hier nachzulesen in der aktuellen Fassung von Juli 2021 (!)
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/SV/sv1_2021_07_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Hier findet man auf Seite 38 den Eintrag und den Eintragungsschlüssel für die Felder J und 4 (25 / 1200) was einem Kraftrad mit Leistungsbeschränkung entspricht. Also erst mal korrekt eingetragen.

ABER:
Jetzt steht dabei : bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg :shock:

Wir erinnern uns, die XJ liegt bei 208kg (!), das entspräche einem Leistungsgewicht von 0,1682 kW/kg mit der eingebauten 35kW Drosselung.
also 0,0082 am Ziel vorbei....

Bitte mal im Hinterkopf behalten!

Jetzt ist aber seit 2013 die FeV (Fahrerlaubisverordnung) in Deutschland auf neue Werte angepasst worden und der Führerscheinneuling (A2) darf jetzt eine Leistung bis 35kW fahren, bei einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg...
Da bin ich mit der XJ noch kiloweise von entfernt...

Meine Frage nun:
Was gilt denn jetzt? KBA oder FeV?
Kann es sein, dass man Datenbanken noch anpassen muss, weil Werte überholt worden sind?
Grüße
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Beitragvon mschm » 17.03.2023, 20:43

Wir haben vor 2 Jahren eine 600 Baujahr 1997 BRA ( die alte von Acki ) ohne Probleme mit dem Drosselsatz von alpha Technik auf 35kw begrenzt. Zumal du ja eine amtliche ( TÜV ) Bescheinigung der Leistungsveränderung hast .
Gruß Michael
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Beitragvon Luchs » 17.03.2023, 21:19

mschm hat geschrieben:Wir haben vor 2 Jahren eine 600 Baujahr 1997 BRA ( die alte von Acki ) ohne Probleme mit dem Drosselsatz von alpha Technik auf 35kw begrenzt. Zumal du ja eine amtliche ( TÜV ) Bescheinigung der Leistungsveränderung hast .


So hab ich auch gedacht, aber GENAU DIE bemängeln die ja bei der Zulassungsstelle :D
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Beitragvon Luchs » 17.03.2023, 21:39

hier Korrektur:

Das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen
Stand 02.2022
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads ... nFile&v=10

jedoch der Eintrag zur Leistungsbeschränkung besteht weiterhin
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Beitragvon Lostlife » 17.03.2023, 23:16

Also, da ist dem Prüfer anscheinend ein Fehler unterlaufen.

Die Zulassungsstelle hat recht, das mit der einstufung die angegebene Leistung nicht korrekt ist.

Auf der Seite 11 in dem von dir zur Verfügung gestelltem Dokumten ist die korrekte Bezeichnung des Feldes J mit dem Eintrag L3e-A2 niedergeschrieben.

Da wirst du leider nochmal beim TÜV vorbei fahren müssen.

Für mich ist die Frage, welche vorgaben in den Papieren der Drosselung gemacht worden sind.
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Beitragvon Divaretter » 18.03.2023, 09:00

Hi,

kann L3e als EG-Fahrzeugklasse überhaupt bei einem Motorrad eingetragen werden, die nur eine nationale ABE hat?

Die Maschine hat doch sicherlich keine EU-Zulassung, die es erst ab den 2000er Jahren gab.
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Beitragvon Luchs » 18.03.2023, 10:32

Ein Zusatz am Ende der Seite ist folgend:

1.1) Emissionsbezogene Schlüsselnummern sowie Klartexte zu dieser Fahrzeuggruppe sind dem Teil A 2 Abschnitt I zu entnehmen.- 1.2) Die
Fahrzeuggruppe 1. wurde mit "A" für "Auslaufend" gekennzeichnet, jedoch noch nicht im Teil B 1B erfasst, da bei evtl. Umschreibungen etc. von
bereits im Bestand erfassten Fahrzeugen oder bei Erstzulassungen von Fahrzeugen, bei denen die Typgenehmigung vor dem 01.10.2005 erteilt
wurde und Typdaten mit nationalen Schlüsselnummern und Klartexten hierzu erstellt wurden, weiterhin zu verwenden sind. Eine Umschlüsselung
in die EG-Fahrzeugklasse nach Teil A 1A erfolgt nicht (s. VkBl. 2005 S. 796).


Also wird es keine andere Einstufung geben....?
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Beitragvon Hammer's Luzifer » 18.03.2023, 10:42

Ich hatte so ein Problem mit einem Import Fahrzeug.
Da hatte die Leistungsangabe auch nicht mit den beim KBA hinterlegen Daten überein gestimmt.

Die freundliche Dame der Zulassungsstelle hat dann Ihren Vorgesetzten heran geholt.
Der hat die Daten manuell eingegeben und die automatisch generierten Felder im Computer überschrieben.

Gruss Axel und bleibt Gesund!
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Beitragvon Luchs » 20.03.2023, 10:22

Bin jetzt mal ganz frech und habe den Leuten von der Zulassungsstelle folgendes geschrieben :

Sehr geehrte Damen und Herren,
Mit bedauern musste ich feststellen, dass es Ihnen nicht möglich war, das Motorrad - YAMAHA XJ600S - mit den zugehörigen Daten des TÜVs, anzumelden.
Hiermit möchte ich die Problematik erörtern:

1. Der TÜV Eintrag ins Feld J [25] und 4 [1200] bestimmt ein Kraftrad mit Leistungsbeschränkung.
Die Leistungsangaben im Feld P.2 [35(kW)] und P.4 [8200(U/min)] sind laut Teilegutachten soweit korrekt übernommen.

Laut KBA (Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern Stand: Februar 2022 SV 1) entspricht aber der Typenschlüssel einem Fahrzeug "Kraftrad mit Leistungsbeschränkung bis 25kW und bis max. 0,16kW/kg"
Nachzulesen auf Seite 39 / Teil A 1B in oben genanntem Verzeichnis.
Wichtig ist hier die Fußnote:
Die Fahrzeuggruppe 1. wurde mit "A" für "Auslaufend" gekennzeichnet, jedoch noch nicht im Teil B 1B erfasst, da bei evtl. Umschreibungen etc. von bereits im Bestand erfassten Fahrzeugen oder bei Erstzulassungen von Fahrzeugen, bei denen die Typgenehmigung vor dem 01.10.2005 erteilt wurde und Typdaten mit nationalen Schlüsselnummern und Klartexten hierzu erstellt wurden, weiterhin zu verwenden sind. Eine Umschlüsselung in die EG-Fahrzeugklasse nach Teil A 1A erfolgt nicht (s. VkBl. 2005 S. 796).

Dieser Typschlüssel [25 / 1200] ist ersetzt worden, durch den Typschlüssel [L3e - A2], bezieht sich aber auf eine EG-Fahrzeugklasse.
Nachzulesen auf Seite 39 / Teil A 1B in oben genanntem Verzeichnis und im KBA-Nr. 011, Nov. 2014
Die vorgestellte YAMAHA besitzt aber nur eine nationale ABE, daher kann dort ein solcher Typschlüssel keine Verwendung finden.

2. originale Leistungsangabe bei Auslieferung (1991-2003) einer YAMAHA XJ600s waren PS/KW: 61/45, 50/37, 34/25.

Die angegebenen 25kW / 34PS entsprachen der damaligen gültigen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für Führerscheinneulinge A2.
Dies würde ebenfalls dem oben angegebenen Daten entsprechen [25 / 1200] und ebenfalls dem Leistungsgewicht unter 0,16kW/kg.
Da die Fahrerlaubnisverordnung aber ebenfalls angepasst wurde, und die Leistungsbeschränkung (35kW) so wie das Leistungsgewicht (0,2kW/kg) nach oben korrigiert wurde, ergibt sich hier jetzt ein Missstand.

Somit kann der von Ihnen angezweifelte Wert nicht zu groß sein, ebenfalls sind die sonstigen Einträge korrekt.

Ich bitte um Korrektur Ihrer Daten und Zulassung des Ihnen vorliegenden Fahrzeugs
YAMAHA XJ600S / RS-XJ 60
Grüße
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Beitragvon jens-mz » 20.03.2023, 20:33

Viel Glück, ich hoffe das bringt was.
Grüße Jens

XJ600N (RJ01) mit Heigl Facet Pick-Up
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Beitragvon Luchs » 22.03.2023, 14:36

nach langem Hin und Her ist es vollbracht...
Die kleine Schwarze ist angemeldet und hat ihr Schild bekommen... :)

ABER (was sonst :) )
Die Zulassungsstelle schreibt in den Schein die Schlüsselnummern 25 und 0200 .
Im Klartext steht dazu "Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung".
Die 35kW und die Leistungsreduzierung von Alphatechnik sind aber ebenso eingetragen.

Wollen wir mal hoffen, dass es keine Diskussion gibt, wenn da ein übereifriger Streckenposten meint, sein Bestes geben zu müssen....

Hab mal mit nem befreundeten Streckenposten gesprochen, der würde im Falle einer Verkehrskontrolle eh nur auf die eingetragene Leistung schauen, und nicht auf die Schlüsselnummern.... :D
Grüße
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Beitragvon kreysel » 22.03.2023, 15:57

https://m.youtube.com/watch?v=xYMh68fCo54

Mehr gibt es da nicht zu sagen :lol: :lol: :lol:
Gruß Lutz
mit 89er MZ ETZ 251 mit verstecktem Teufelswerk rechts 82er XJ 650 51 kW mit ohne Teufelswerk ;)
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