Hallo zusammen,
im Beitrag http://www.xj-forum.de/bb/viewtopic.php?t=39697 wurde ich von einem Forumsmitglied darauf hingewiesen, daß die ursprünglich im KFZ-Brief wie auch der Zulassungsbescheinigung Teil 1 hinterlegte Reifenfabrikatebindung nicht mehr besteht. Eine daraufhin von mir durchgeführte Rückfrage bei einer Polizeidienststelle, die dort dazu auf meine Zulassungsdaten beim Bundeskraftfahrtamt zugriffen, bestätigte dies: Meine Zulassungsdaten meiner XJ900F 4BB zeigen dort keine Reifenfabrikatebindung mehr auf.
Damit sind alle Reifen ohne Abnahme seitens einer Prüforganisation montagefähig, sofern die Reifengrößen und Reifenparametern den Angaben im Brief/Schein entsprechen.
Das Mitführen einer alten UBB o. einer neuen Serviceinformation eines Reifenherstellers wäre damit im Grunde auch obsolet. Aber: Die Änderung erfolgte offensichtlich ohne eine Benachrichtigung an uns Halter. Ergo: Brief und Schein weisen - sofern nicht zwischenzeitlich neu und damit ohne Eintrag einer Reifenbindung erstellt - immer noch eine Reifenfabrikatebindung auf. Dies könnte bei Kontrollen, insbesondere im Ausland, zu Problemen führen.
Wobei ich aber befürchte, daß selbst das Mitführen von UBB/Serviceinformation nicht vor Probleme schützen wird, da sich z. B. im Falle der Serviceinformation von Bridgstone beim BT45/BT46 für die XJ900F die Serviceinformation und der "alte" KFZ-Schein wiedersprechen: Im KFZ-Schein (ausgestellt 2001) ist noch die Reifenfabrikatebindung eingetragen, die Serviceinformation verneint das bestehen einer solchen. - Der Tip des befragten Polizisten dazu: Schein/Papiere ändern lassen. Ich werde dazu deshalb wohl mal die nächsten Tage mit meiner Zulassungstelle sprechen müssen.................
Grüsse
Herbert