Heckverkleidung Eintragen.

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Heckverkleidung Eintragen.

Beitragvon Lupus.87 » 17.02.2009, 16:47

Hallo hab da mal ne frage:
Ich habe diesen Winter,die Heckverkleidung meiner Diva Demontiert und mir eine neue Heckverkleidung aus Glasfasermaterial gemacht. Diese Verkleidung ist jetzt enger am Rahmen gebaut und auch Kürzer ca. 10cm.
Jetzt meine frage welche Möglichkeiten hab ich damit ich das teil in meinen Fahrzeugschein bekomme? Und wenn ja, was möchte der TÜV von mir sehen oder geht das gar nicht?

Gruß Lupus
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Beitragvon Uwe » 17.02.2009, 17:08

Solange Du das alles schick gemacht hats, keine scharfen Kanten vorhanden sind und der Spritzschutz für den Hinterreifen ok ist interessiert das den TÜV nicht.

Gruss
Uwe
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Beitragvon FreibeuterXJ » 17.02.2009, 17:09

Erstmal mußt du Bilder einstellen, damit wir das auch genau beurteilen können!! :wink:
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Beitragvon manneh » 17.02.2009, 18:12

Hi.
Einfach mal hinfahren und nichts sagen: die meisten Prüfer erkennen den Unterschied nicht.
Gruß
Manfred
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Beitragvon Lupus.87 » 17.02.2009, 19:07

Hmm... wenn ich das teil nicht eintragen lasse was könnte mir dann drohen wenn die Grünnen ähhh nein Blauen männer mich prüfen und das mitbekommen??
Werde Bilder Posten müsst aber noch warten da das gute stück eine Neusitzbank vom Sattler bekommt!

Gruss Lupus
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Beitragvon Uwe » 17.02.2009, 19:38

manneh hat geschrieben:Hi.
Einfach mal hinfahren und nichts sagen: die meisten Prüfer erkennen den Unterschied nicht.
Gruß
Manfred


Ich wollte ja nioch was schreiben, von wegen bitte nicht verunsichern :-)

Hmm... wenn ich das teil nicht eintragen lasse was könnte mir dann drohen wenn die Grünnen ähhh nein Blauen männer mich prüfen und das mitbekommen??
Werde Bilder Posten müsst aber noch warten da das gute stück eine Neusitzbank vom Sattler bekommt!


Gar nix, das Heck muss nicht eingetragen werden. Es sei denn Du hast den Scpritzschutz massivst verändert und der entspricht nicht mehr den Regeln bei der Erstzulassung - wird wohl nicht so sein. Ergo kannst Du machen was willst Du, solange die Sitzbank oben und fest verriegelt/verriegelbar ist, das Rücklicht und die Blinker nach hinten und nicht nach oben oder unten leuchten und natürlich das Hinterrad senkrecht steht interessiert das kein Schw....

Gruss
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Beitragvon Lupus.87 » 18.02.2009, 18:18

okay das ist schon mal super danke. Werde die tage mal beim tüv vorstellig und mal schauen was er meint.

Hab noch ein Bild vom Anfang meiner Arbeit. Ist etwa 3monate alt werde ein aktuelles demnächst auch posten zum vergleich was sich da getan hat *g*

Bild

Gruss Lupus
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Beitragvon Hobby-XJ 600-Fahrer » 21.02.2009, 12:37

Wenn man(n) bei solchen Umbauten/Veränderungen nicht sicher ist, ob´s eingetragen werden muss oder nicht, würde ich vor Beginn der Arbeiten den Graukittel fragen. Aber ich denke mal, dass es so ist wie Uwe bereits oben erwähnt hat. Interessiert keine Bild . Ansonsten guggst Du hier:

Radabdeckung
§ 30, 36a StVZO
Radabdeckung
ja oder nein ??



- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.


@Lupus.87: Auch wenn jetzt wieder einige sagen, "Ich bin ohne Rückstrahler durch den TÜV.........." Der gehört da ran. Wenn die Rennleitung Dich ohne erwischt, kostet das nen 10er. So ein Rückstrahler aber nur ca. 2,95€.

Rückstrahler hinten:

- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm


Ansonsten viel Spaß und gutes gelingen beim Umbau.

Gruss Stefan.
DURST ist heilbar !!! Bild Wir müssen aufhören weniger zu trinken...
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