Wenn man(n) bei solchen Umbauten/Veränderungen nicht sicher ist, ob´s eingetragen werden muss oder nicht, würde ich vor Beginn der Arbeiten den Graukittel fragen. Aber ich denke mal, dass es so ist wie Uwe bereits oben erwähnt hat. Interessiert keine
. Ansonsten guggst Du hier:
Radabdeckung
§ 30, 36a StVZO
Radabdeckung
ja oder nein ??
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.
@Lupus.87: Auch wenn jetzt wieder einige sagen, "
Ich bin ohne Rückstrahler durch den TÜV.........." Der gehört da ran. Wenn die Rennleitung Dich ohne erwischt, kostet das nen 10er. So ein Rückstrahler aber nur ca. 2,95€.
Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm
Ansonsten viel Spaß und gutes gelingen beim Umbau.
Gruss Stefan.