Könnte heute mal wieder kotzen....
habe die kleine Schwarze ja am Montag getüvt und den Drosseleinbau vom Kesselprüfer bescheinigen lassen. (Alphatechnik- Gaswegbegrenzer 35kW)
Teilegutachten, Tüv- HU Bericht und die Abnahme alles zu Zulassungsstelle gegeben mit der Bitte um Eintragung und Anmeldung.
So weit so gut...
Jetzt ruft mich die Zulassungsstelle an, und bemängelt die Leistung 35kW seien für dieses Motorrad zu hoch. (!) Dadurch kann die nicht angemeldet werden und der Tüv soll die Daten prüfen und korrigieren....
Tja, Wochenende gelaufen...
Dröseln wir die Sache mal auf....
zum besseren Verständnis:
die XJ wurde damals original angeboten in den Leistungsvarianten PS/KW: 61/45, 50/37, 34/25.
Fahrzeuggewicht (kg): 208.
Der Tüv bescheinigt mir folgendes:
Feld P.2/P.4 = aktuelle Leistung bei Drehzahl - laut Teilegutachten Alpha Technik
Feld J / 4 = 25 / 1200 aktuelle Klassifizierung des Fahrzeugs laut KBA (Kraftrad / m. Leistungsbeschränkung)
Feld 2 / 5 = Wortlaut der Einträge Feld J und 4 wie KBA angibt
Die Tüv- eingetragenen 35kw entsprechen der A2 Regelung
Die Zulassungsstelle gibt mir folgenden Zettel zurück:
So, und jetzt erklär mir mal den Fehler....
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ich habe mich dann mit der Klassifizierung der Fahrzeugtypen vom KBA auseinandergesetzt, hier nachzulesen in der aktuellen Fassung von Juli 2021 (!)
https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/SV/sv1_2021_07_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Hier findet man auf Seite 38 den Eintrag und den Eintragungsschlüssel für die Felder J und 4 (25 / 1200) was einem Kraftrad mit Leistungsbeschränkung entspricht. Also erst mal korrekt eingetragen.
ABER:
Jetzt steht dabei :
bis 25 kW und bis 0,16 kW/kg
Wir erinnern uns, die XJ liegt bei 208kg (!), das entspräche einem Leistungsgewicht von 0,1682 kW/kg mit der eingebauten 35kW Drosselung.
also 0,0082 am Ziel vorbei....
Bitte mal im Hinterkopf behalten!
Jetzt ist aber seit 2013 die FeV (Fahrerlaubisverordnung) in Deutschland auf neue Werte angepasst worden und der Führerscheinneuling (A2) darf jetzt eine Leistung bis 35kW fahren, bei einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg...
Da bin ich mit der XJ noch kiloweise von entfernt...
Meine Frage nun:
Was gilt denn jetzt? KBA oder FeV?
Kann es sein, dass man Datenbanken noch anpassen muss, weil Werte überholt worden sind?