Hab da ne Lampe für vorn.
Sieht noch etwas groß aus, da tank, Lenker, Kotflügel und rad fehlt. Mal gucken ob das wird.
Und die ist nur grob schwarz angesprüht.. Kommt noch Chrom durch.....
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WeDoTheRest hat geschrieben:Kannst Du Dir bitte mal die verlinkung auf Seiten sparen wo erst mal irgend welche Werbepopups auf gehen?
Was sagt der TÜV zu den Radltachos? Solange der Originaltacho dran bleibt, hat der TÜV nichts auszusetzen. Soll der Radltacho allerdings den Serientacho ersetzen, wird's schwieriger. Mir sind Fälle bekannt, in denen es gelungen ist, den Fahrradtacho als Ersatz für den normalen Tacho in die Papiere eingetragen zu bekommen. In diesem Fahrzeugschein (37kB GIF) ist zum Beispiel ein BC600 eingetragen. Stefan Willmeroth und Gerald Kleber bekamen ihre Radltachos auch eingetragen. Wie immer unterscheiden sich die Forderungen der verschiedenen Gutachter enorm. Die beiden ersten Punkte sind wohl am wichtigsten und werden von jedem Prüfer verlangt:
Der Tacho muß beleuchtet sein, falls Erstzulassung nach 1.1.1991. Ob dazu eine Eigenkonstruktion (siehe Sprint-Tips) reicht, oder ob es etwas Professionelles wie die Beleuchtung von Sigma (incl. Tacho ca. DM 149,-) sein muß, weiß ich leider nicht. Man kann auch wie Thorsten Hofmann direkt Mini-LEDs in das Gehäuse des Fahrradtachos einbauen (Bild).
Die geforderte Genauigkeit muß eingehalten werden. D.h. Tacho darf max. 10% des Skalenendwertes voreilen, jedoch nie mehr als 15km/h. Nacheilen ist nicht erlaubt.
Übertrag des alten Gesamtkilometerstandes
Gesmatkilometer-Resetknopf darf von außen nicht erreichbar sein
Evtl. Betrieb übers Bordspannungsnetz, nicht über interne Batterien
Blaue oder gelbe Fernlichtkontrolleute darf nicht fehlen.
Erschütterungsfestigkeit
Temperaturfestigkeit
Batteriestärke
Elger hat geschrieben:Jaa... aber
der Sigma hat keine Beleuchtung (OK, kleineres Problem, lösbar..)Was sagt der TÜV zu den Radltachos? Solange der Originaltacho dran bleibt, hat der TÜV nichts auszusetzen. Soll der Radltacho allerdings den Serientacho ersetzen, wird's schwieriger. Mir sind Fälle bekannt, in denen es gelungen ist, den Fahrradtacho als Ersatz für den normalen Tacho in die Papiere eingetragen zu bekommen. In diesem Fahrzeugschein (37kB GIF) ist zum Beispiel ein BC600 eingetragen. Stefan Willmeroth und Gerald Kleber bekamen ihre Radltachos auch eingetragen. Wie immer unterscheiden sich die Forderungen der verschiedenen Gutachter enorm. Die beiden ersten Punkte sind wohl am wichtigsten und werden von jedem Prüfer verlangt:
Der Tacho muß beleuchtet sein, falls Erstzulassung nach 1.1.1991. Ob dazu eine Eigenkonstruktion (siehe Sprint-Tips) reicht, oder ob es etwas Professionelles wie die Beleuchtung von Sigma (incl. Tacho ca. DM 149,-) sein muß, weiß ich leider nicht. Man kann auch wie Thorsten Hofmann direkt Mini-LEDs in das Gehäuse des Fahrradtachos einbauen (Bild).
Die geforderte Genauigkeit muß eingehalten werden. D.h. Tacho darf max. 10% des Skalenendwertes voreilen, jedoch nie mehr als 15km/h. Nacheilen ist nicht erlaubt.
Übertrag des alten Gesamtkilometerstandes
Gesmatkilometer-Resetknopf darf von außen nicht erreichbar sein
Evtl. Betrieb übers Bordspannungsnetz, nicht über interne Batterien
Blaue oder gelbe Fernlichtkontrolleute darf nicht fehlen.
Erschütterungsfestigkeit
Temperaturfestigkeit
Batteriestärke
http://www.schlaggo.de/radltach/
Das scheut mich ein bisschen, den Sigma zu benutzen... (Bin hin und her gerissen, das einfach zu machen, und im Notfall einfach den ollen wieder ran und fertig.. )
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