Geht jetzt nicht um eine XJ, sondern um eine Suzuki DR350.
Mein Schwager nutzt seine DR fast ausschließlich im Gelände und hat wohl schon ein paar mal unangenehme Bekannschaft mit den hinteren Fußrasten/Auslegern gemacht.
Ich habe ihm empfohlen die doch einfach abzuschrauben, er meint aber ein Mottorrad was nicht als Solo Motorrad zugelassen ist muss die hinteren Fußrasten dran haben, ist dem wirklich so ?
An meiner KLR und LC4 hatte ich die eigentlich auch nie dran, spart man ja ne "Menge" Gewicht.
In der Zulassungsbescheinigung steht unter S.1 die Zahl der Sitzplätze einschliesslich Fahrersitz.
Für jeden muss sicherer Halt vorhanden sein.
Ohne Sozius Fussrasten darf auf jeden Fall nur alleine gefahren werden.
Streng genommen müsste die Zahl der Sitzplätze geändert werden aber so lange da keiner draufsitzt und die Beine baumeln lässt wird das wohl keiner bemängeln.
Hammer's Luzifer hat geschrieben:In der Zulassungsbescheinigung steht unter S.1 die Zahl der Sitzplätze einschliesslich Fahrersitz.
Für jeden muss sicherer Halt vorhanden sein. Ohne Sozius Fussrasten darf auf jeden Fall nur alleine gefahren werden.
Streng genommen müsste die Zahl der Sitzplätze geändert werden aber so lange da keiner draufsitzt und die Beine baumeln lässt wird das wohl keiner bemängeln.
Gruss Axel und bleibt Gesund!
So argumentiert ja auch mein Schwager, ich ging davon aus, wenn nur ein drauf hockt, dann brauchts auch nur vorne Rasten.
Hab jetzt nochmal etwas Google gequält, im Prinzip hat mein Schwager wohl Recht (verdammt ).
§ 61 StVZO
(1) Zweirädrige Kraftfahrzeuge, auf denen ein Beifahrer befördert werden darf, müssen mit einem Haltesystem für den Beifahrer ausgerüstet sein, das den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(2) Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für den Fahrer und den Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.
.....
In der Praxis wird wohl allerdings nicht auf eine Umtragung auf Ein-Personen Zulassung bestanden, wenn durch Abdeckung oder kurzer Sitzbank, Sattel gar keine zweite Person mitgenommen werden kann.
Hat man aber eine zwei Personen Sitzbank montiert und daher die Möglichkeit eine zweite Person mitzunehmen, dann müssen auch Rasten dran sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis.
Obs in der Praxis jemanden interessiert weiss man nicht, theoretisch ist es aber soi, ja. Man muss sogar die Rasten abschrauben wenn man eine Einzelsitzbank montiert...
Huh, dann müssen die Abweiser*Innen (mwd) wieder eingetragen werden... ;-)
Wenn er eh nur im Gelaende fährt, wird das ja wahrscheinich auf einer abgesperrten Bahn sein, da interessiert es keinen, also abschrauben.
Wenn er illegal im Wald rumbrät sind die fehlenden Ratzen eher das kleinere Problem, wenn er erwischt wird.
Wenns mit der Gewalt legal sein soll, Einzelsitzbank montieren und Rasten ab, und das dann eintragen lassen. "Wahlweise mit Einzelsitz, dann ohne Beifahrerrasten" wird dann meist eingetragen.