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Verkehrsblatt 15/2019 - Wie wird dies nun gelebt?

13.04.2024, 19:07

Hallo zusammen,

das Thema der Verkehrsblatt-Regelungen 15/2019 zu Rad-/Reifenkombinationen bei Fahrzeugen mit nationaler ABE und z.B. einer Reifenfabikatebindung wurde in den diversen Motorrad-Foren ja schon ausgiebig "rauf und runter" diskutiert. Und ich möchte hier diese Diskussionen auch nicht wieder aufnehmen.

Mich würde aber, nachdem mir vereinzelt Informationen zugegangen sind, daß selbst die Prüfungsorganisationen die getroffenen Regelungen mittlerweile nicht mehr streng verfolgen, nun dazu Eure Erfahrungen mit dem Thema in Verbindung mit den Prüforganisationen und TÜV-Prüfungen interessieren. - Dies auch unter dem Aspekt, daß meine XJ900F die nächsten Wochen zur TÜV-Prüfung ansteht und ich momentan noch Reifen BJ 2019 mit einer dafür noch gültigen UBB fahre. Nach geltender Regelung würde damit zum 01.01.2025 bei meiner Maschine aber die Zulassung erlöschen.

Also her mit Euren Erfahrungen zum Thema. ... :D :wink:

Grüsse
Herbert

Re: Verkehrsblatt 15/2019 - Wie wird dies nun gelebt?

14.04.2024, 09:07

84346182nx67437/xj900-f6/amtliche-loeschung-der-reifenfabrikatebindung-bei-der-xj900f-t39701-s45.html#p430956

Wie in in der Ergänzung bezüglich der Verwendung von Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse steht.
Ist eine Eintragung bei originaler Reifenbreite und Durchmesser egal ob Diagonal- oder Radialreifen nicht mehr erforderlich.

Eine vorhandene Fabrikats Bindung würde ich dennoch austragen lassen und in diesem Zuge auch die Radialreifen (ohne Markenbindung) eintragen lassen.
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