folgender Text findet sich bei bussgeld.org zum Thema -Was sagt die StVZO zur Beleuchtung am Motorrad?- (Link unten )
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Bremsleuchten
Zur Beleuchtung am Motorrad zählt auch das Bremslicht. Dieses informiert den Hintermann darüber, dass der Vordermann die Geschwindigkeit verringert. Entsprechend kann er ebenfalls bremsen, um ein Auffahren zu verhindern. Am Kraftrad ist eine rote Bremsleuchte vorgeschrieben. Hat das Fahrzeug einen Beiwagen, kann eine zweite verbaut sein. Sie ist aber nicht vorgeschrieben, wenn das Fahrzeug vor 1988 erstmals zugelassen wurde oder das Kraftrad eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschreitet.
Das Anbringen von zusätzlichen Bremsleuchten ist grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem muss diese Form der Motorradbeleuchtung auch bei Tag hell leuchten, sobald die Bremse betätigt wird. Sind Rück- und Bremslicht in relativer Nähe zueinander angebracht, muss die Bremsleuchte heller strahlen.
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https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#was_sagt_die_stvzo_zur_beleuchtung_am_motorrad