Hallo Klaus,
ok, gewonnen, den § gibts nicht
Aber es gibt dieses netten Gummi §
Auch wenn Du eine Dose fährst und Deine Anlage so weit aufdrehst, daß Du den Straßenverkehr nicht mehr wahrnimmst (z. B. LaLü LaLa) biste dran, da spielt es keine Rolle ob Ohrstöpsel oder nicht
Aber erwischen müssen se Dich erstmal
Macht ja auch nichts, ich halte es immer so - wo kein Kläger, da kein Richer.
Wie gesagt ich würde, einfach aud Faulheit und kein Bock auf Schrauben und evtl. Diebstahl, einen MP 3 Player in die Innentasche einen Stöpsel ins Ohr und das wars. Wenn die Bedienbarkeit notwendig ist den Player in den Tankrucksack und gut is
Ich könnte mir vorstellen, daß gerade in D ein rumfummeln während der Fahrt an ein Fernbedienung dem Telefonieren mit Handy gleichgestellt ist, denn wie ich gerade gehört habe, soll auch das rumfummeln am Handy
dem Telefonieren gleichgestellt sein. Aber das ist eben nur interessant wenn etwas passiert. Ob dann ein Richter davon ausgeht, Fernbedienung da, also auch rumgefummelt
Habe ja auch nur meine Meinung kundgetan.
Aber im Ernst, ich glaube so ein Radio, eben in der doch relativ kleinen Verkleidung der 600 D, ist ein Diebstahlrisiko und Wetterschutz ist auch so eine Frage. Ok zuhause in der Garage alles kein Thema, aber bei stundenlangen Regenfahrten und evtl. Zelten im Regen ??
Ein schwedischer Freund von mir fährt die K 100 LT, ja richtig der Reisebus mit 2 Rädern. Die hat sogar einen 6 fach CD Wechsler, allerdingsim Koffer, der daducrh dann leider auf ca. 3 Liter Volumen schrumpft, aber das Kosmetikpäckchen seiner Liebsten passt noch. Ab ca. 100 km/h hört sich das Konzert auch richtig Klasse an, so etwa 50 Meter hinter ihm
Also es bleibt dabei, an mein Mopped kommt kein Radio oder so ein Gedöns.
Gruss
Uwe